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Familienrecht


Neue Unterhaltssätze gültig ab 01.01.2024

Zum 01.01.2024 werden die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle erneut angehoben. Dabei steigt der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr auf 480 Euro, bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr auf 551 Euro und Kinder zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr erhalten 645 Euro.

Für Schleswig Holstein gelten ab 01.01.2024 die folgenden Leitlinien :

https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OLG/BesucherService/UhaltsL/uhaltL/unterhaltsrechtlicheLeitlinien_node.html