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Familienrecht


Neue Unterhaltssätze gültig ab 01.01.2023

Zum 01.01.2023 werden die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle erneut angehoben. Dabei steigt der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr auf 437 Euro, bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr auf 502 Euro und Kinder zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr erhalten 588 Euro.

Für Schleswig Holstein gelten ab 01.01.2023 die folgenden Leitlinien :

https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OLG/BesucherService/UhaltsL/uhaltLJanuar2023.pdf?__blob=publicationFile&v=3